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Leitlinien

für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz

In ihrer Verantwortung für den Schutz der Würde und Integrität junger Menschen haben sich die deutschen Bischöfe auf die folgenden Leitlinien verständigt. Sie schreiben damit die Leitlinien von 2002 fort.

Die Leitlinien 2010 sollen eine abgestimmte Vorgehensweise im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz gewährleisten. Sie sind Grundlage für die von den Diözesanbischöfen für ihre jeweilige Diözese zu erlassenden Regelungen. Katholischen Rechtsträgern, die nicht in diözesaner Zuständigkeit stehen, wird die entsprechende Übernahme der Leitlinien dringend empfohlen.

Opfer sexuellen Missbrauchs bedürfen besonderer Achtsamkeit. Sie müssen vor wei-terer sexueller Gewalt geschützt werden. Ihnen und ihren Angehörigen müssen bei der Aufarbeitung von Missbrauchserfahrungen Unterstützung und Begleitung angeboten werden.

Sexueller Missbrauch vor allem an Kindern und Jugendlichen ist eine verabscheu-ungswürdige Tat. Dies gilt besonders, wenn Kleriker oder Ordensangehörige sie be-gehen. Nicht selten erschüttert der von ihnen begangene Missbrauch bei den Opfern - neben den möglichen schweren psychischen Schädigungen - zugleich auch das Grundvertrauen in Gott und die Menschen. Die Täter fügen der Glaubwürdigkeit der Kirche und ihrer Sendung schweren Schaden zu. Es ist ihre Pflicht, sich ihrer Verantwortung zu stellen.

Zum Download der Leitlinien und der Rahmenordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch